Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge (Stand 05.05.2023) der Baldur Power GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Wir, die Baldur Power GmbH (nachfolgend „Baldur Power“), fertigen und vertreiben Produkte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. In demselben Bereich erbringen wir Dienst- und Werkleistungen und tätigen Verkäufe. Die Details ergeben sich aus hierzu jeweils abzuschließenden Einzelaufträgen nebst Leistungsbeschreibungen, Preislisten und sonstigen etwa erforderlichen Vertragsbestandteilen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  3. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob wir das entsprechende Produkt selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB), ebenso wie für Werk- und Installationsverträge (§ 631 BGB) und, soweit anwendbar, Dienstverträge (§ 611 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

  4. Der Verkauf von Waren, deren Lieferung und die Erbringung von Dienstleistungen durch Baldur Power erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die Baldur Power AGB gelten ausschließlich.

  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen bzw. die Leistung-(en) vorbehaltlos erbringen.

  6. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Durch Auftragserteilung an uns auf Grundlage eines Angebots gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder mit der Entgegennahme der Ware(n) oder Dienstleistung-(en) erkennt der Kunde ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

  7. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen verpflichten uns nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert haben.

II. Vertragsabschluss und Pflichten

  1. Angebote von Baldur Power sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebotsschreiben von Baldur Power dienen lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Etwaige oder solche Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung von uns angenommen und gelten auch erst dann als von Baldur Power angenommen.

  2. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen Baldur Power sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

  3. Die Bestellung bzw. Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist Baldur Power berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang bei uns anzunehmen.

III. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Unsere Lieferungen von Waren erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab unserem Lager bzw. dem Aufenthaltsort der Ware, sofern die Ware von ihrem vorherigen Einsatzort aus direkt zum Kunden geliefert wird.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer (Transportunternehmen) übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern wir die Rücksendung nicht zu vertreten haben. Die Versendung der Ware erfolgt nur in Standardverpackungen es sei denn, es wird vertraglich individuell anderes mit dem Kunden gegen zusätzliche Berechnung von Baldur Power etwas anderes vereinbart.
  3. Dieser Gefahrübergang gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise (gemäß vorheriger schriftlicher Vereinbarung) die Transportkosten tragen.
  4. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Lieferung an den Kunden bzw. Erbringung der Leistung erklärt werden.
  5. Baldur Power ist berechtigt, die Waren von jedem seiner Standorte aus zu liefern und dies gesondert dem Kunden gegenüber in Rechnung zu stellen.
  6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Erfüllungsort für die Lieferung bzw. Leistung und eine etwaige Nacherfüllung ist der Ort der Leistungserbringung i.d.R. das Baufeld. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
  8. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer, Transportunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über und wenn diese zum Zwecke der Versendung unser Lager/Absendeort (von Baldur Power festgelegt) verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde oder Lieferanten zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
  9. Dieser Gefahrübergang gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise (gemäß vorheriger schriftlicher Vereinbarung) die Transportkosten tragen. Auf Verlangen und Kosten des Kunden kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Baldur Power dann berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Baldur Power wird dem Kunden diese Kosten vollumfänglich in Rechnung stellen. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern wir die Rücksendung nicht zu vertreten haben. Die Versendung der Ware erfolgt nur in Standardverpackungen.
  10. Soweit eine Abnahme vereinbart oder üblich ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte oder übliche Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend oder unmittelbar. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  11. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung bzw. Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Baldur Power berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (wie z.B. Lagerkosten etc.) vom Kunden zu verlangen. Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten ist uns durch den Kunden ununterbrochener Zugang 7 Tage/24h zum Baufeld zu verschaffen und Zutritt sicherzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  12. Die Nutzung der Ware zum bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. deren Inbetriebnahme stellt eine konkludente Abnahme durch den Kunden dar. Die Abnahme muss in dem Falle durch den Kunden nicht mehr ausdrücklich erklärt werden.
  13. Baldur Power behält sich die Anwendung und Einbeziehung der Incoterms 2020 für die Lieferung von Waren und Komponenten u.a., die zur Ausführung der Arbeiten in seine Verträge erforderlich sind, vor und kann dies mit dem Kunden entsprechend für alle abzuschließenden Verträge regeln. Der Kunde erkennt schon jetzt diese Einbeziehung und Anwendung der Incoterms 2020 durch Baldur Power in seine Verträge an, sollte Baldur Power diese berücksichtigen wollen.

IV. Rechnungstellung / Zahlungsfälligkeit

  1. Der Netto-Rechnungsbetrag ist vom Kunden zum schriftlich vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.

  2. Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Leistung bzw. Abnahme der Ware oder Leistung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. In individuell abgeschlossenen oder abzuschließenden Verträgen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn Baldur Power dies schriftlich zugestimmt hat.

  3. EU-Auslandskunden, die eine USt-freie Rechnung wünschen, haben uns unaufgefordert ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. mitzuteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung der jeweils zuständigen Steuerbehörde, die ihren Unternehmensstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, werden wir die zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung geltende deutsche Mehrwertsteuer berechnen. Baldur Power sind berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, ist Baldur Power berechtigt, ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, und ohne vorherige schriftliche Anmahnung, Verzugszinsen in Höhe des während des Verzugs zum jeweiligen geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach Fälligkeit der Zahlung, über dem Basiszinssatz zu berechnen. Mit Ablauf vorstehender genannter Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne schriftliches Inverzugsetzen automatisch in Verzug. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

  4. Wir sind berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde (i) in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät, (ii) seine Zahlungen einstellt, (iii) über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn (iv) der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

  5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

  6. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Pandemien, Kriegsereignisse sowie weitere unvorhergesehene nicht von uns zu vertretene Ereignisse, gleichgültig ob sie bei uns oder bei einen unserer Lieferanten eintreten („Höhere Gewalt“), berechtigen uns – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Leistungserbringung bzw. den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung auf Kosten des Kunden zu verschieben. Etwaige Kosten, die durch Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen wie Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Pandemien, Kriegsereignissen sowie weitere unvorhersehbare nicht von uns zu vertretende Ereignisse entstanden sind, trägt der Kunde in vollem Umfang und gelten als Leistungsergänzung und können gegenüber dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

  7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte sowie Einwände nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  8. Hinsichtlich des Kaufs/Bestellung und Beauftragung gilt folgende Bestimmung: Ist Baldur Power nicht in der Lage, dem Kunden die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessene Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, dies gilt nicht, wenn Baldur Power dies nicht zu verschulden hat. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von uns gesetzten angemessen Frist, so sind wir sofort zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Wurden die Waren/Dienstleistungen vom Käufer/Kunden bereits eingesetzt, so haben wir Anspruch auf Aufwendungsersatz für die jeweilige Dauer. Die Kosten trägt hierfür vollumfänglich der Kunde.

V. Preise

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto ist nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit Baldur Power gestattet.

  2. Beim Versendungskauf (Ziffer III) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager, Baustelle und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transport-versicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

  3. Bei Preisanpassungen behält sich Baldur Power eine Anpassung jeglicher gestiegenen Preise vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsgemäßen Ausführung und nach Vertragsabschluss die Lohn- oder Materialkosten, o.ä. sowie Transportkosten aufgrund jeglicher nicht vorhersehbarer Umstände, die Baldur Power nicht zu vertreten hat, nachweislich. und signifikant ändern.

  4. Für den Fall, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (Dokumente) fehlerhaft oder unvollständig waren und aufgrund dessen eine unvorhersehbare Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung durch Baldur Power notwendig wird, sind wir ebenfalls berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen und dies mit einer Leistungsänderung zum Vertrag entsprechend anzupassen und als Mehraufwand zu berechnen zzgl. geltender Umsatzsteuer. Gleiches gilt im Falle von Gesetzesänderungen oder Änderungen technischer Standards oder Richtlinien nach Vertragsschluss.

  5. Der Kunde hat Baldur Power bei Änderungen von Dokumenten (z.B. Zeichnungen, Bau-Pläne, Bau-Ausführungspläne, Spezifikationen, Genehmigungsdokumente etc.), die zum Bau erforderlich sind, für Baldur Power oder dessen Dienstleister (Nachunternehmer) unverzüglich schriftlich zu informieren. Solche Dokumente sind vom Kunden rechtzeitig zu liefern. Im Falle von Verzögerungen der Einreichung dieser Dokumente hat der Kunde Baldur Power umgehend darüber und über den Grund der Verspätung schriftlich zu informieren. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen kommen, ist Baldur Power berechtigt etwaige Verzögerungsschäden (auch solche die bei Lieferanten oder Nachunternehmer entstanden sind) im vollen Umfang gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

VI. Verkaufsbedingungen

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Ansprüche/Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (Vorbehaltsware) im Eigentum von Baldur Power. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Baldur Power ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Käufer verwahrt das Eigentum für Baldur Power unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich MwSt./Umsatzsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Baldur Power ab.

  3. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an und ermächtigen den Käufer die an Baldur Power abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Wir können diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf unsere Anforderung – mündlich, Text- oder Schriftform – wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an Baldur Power herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für Baldur Power. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

  5. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

VII. Mängelansprüche

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen individuellen Vertrages sind.

  3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

  4. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Baldur Power gegenüber durch den Kunden hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu erteilen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

  5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Baldur Power zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Zeitpunkt der Nachbesserung wird in Abstimmung mit der Verfügbarkeit der Ressourcen bei Baldur Power (Auftragslage) entsprechend terminiert und gegenüber dem Kunden erbracht.

  6. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche gegenüber Baldur Power.

  7. Baldur Power ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung zahlt.

  8. Der Kunde hat Baldur Power die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Baldur Power die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

  9. Dem Kunden/Käufer steht zu keiner Zeit und in keinem Falle ein Selbstvornahmerecht zu. Nur in (schriftlich nachweislich) dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorab schriftlich zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir gesetzlich berechtigt sind, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht für den Kunden ist ausgeschlossen.

  10. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer VII. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  11. Über die hierin niedergelegte Mängelhaftung hinausgehende Garantien für ein Produkt geben wir nur dann, wenn wir dies ausdrücklich und projektspezifisch in schriftlicher Form vorab mit dem Kunden vereinbart haben. Bei Vorlage eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nehmen wir bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei Baldur Power. Der Käufer muss Baldur Power den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung oder nach dem Auftritt des Mangels oder nach Kenntnis oder Kennenmüssen des Mangels durch den Käufer schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Baldur Power bereitzuhalten.

VIII. Einsatz von Nachunternehmern

  1. Es ist uns uneingeschränkt gestattet, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten geeignete Nachunternehmer/Lieferanten einzusetzen. Die Ablehnung bestimmter Nachunternehmer oder auch Lieferanten durch den Kunden ist nur mit umfassender schriftlicher Begründung möglich.

  2. Der Kunde hält alle üblichen Projektversicherungen vor und stellt sicher, dass Baldur Power unter diesen entsprechend mitversichert sind. Das Baugrundrisiko trägt vollumfänglich und unter allen Umständen der Kunde.

IX. Haftungsausschluss

  1. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegen Baldur Power aus.

  2. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht nachweislich schriftlich vorsätzlich oder nachweislich grobfahrlässig durch Baldur Power oder unsere Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.

  3. Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt hiervon unberührt.

X. Werkvertragsbedingungen

  1. Stellt Baldur Power für den Kunden ein individuell bestimmtes Werk (Spezialanfertigung) her und erbringt Baldur Power in diesem Zusammenhang besondere Dienstleistungen, gilt im Übrigen Folgendes:

  2. Baldur Power ist berechtigt, bei der Herstellung des Werkes Subunternehmer einzusetzen.

  3. Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Baldur Power und dessen Subunternehmern ausgeschlossen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung bei Verletzung von Kardinalpflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und den individuell zusätzlich zu den AGBs abgeschlossenen Verträgen der Höhe nach, nach deren Gesamtsumme begrenzt.

  4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.

XI. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

  1. Erbringt Baldur Power für den Kunden Dienstleistungen, gilt im Übrigen Folgendes:
    1. Der Kunde verpflichtet sich, den Erfolg und die pünktliche Fertigstellung des Projektes in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
    2. Der Kunde hat Baldur Power unverzüglich über Abweichungen von dem Zeitplan zu unterrichten.
  2. Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden auf maximal 100% des Auftragswert begrenzt.

  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt hiervon unberührt.

XII. Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln wird jeweils projektspezifisch vereinbart. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung finden die gesetzlichen Verjährungsfristen Anwendung.

  2. Unberührt bleiben in jedem Falle gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (wie beispielsweise §§ 444, 445 b BGB).

  3. Die jeweils anwendbaren Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware bzw. des Werks beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

XIII. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei unberechtigten Personen auszuhändigen oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen.

  2. Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien schriftlich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen (Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen) zu treffen und gegen den unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.

  3. Wir verweisen hierzu auf unsere aktuelle (Vertraulichkeitsvereinbarung). Die Zustimmung und Unterzeichnung dieser ist vom Kunden und allen Geschäftspartnern mit Baldur Power in vollem Umfang Voraussetzung für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäftsbeziehungen und Verträgen jedweder Art. Ohne die Akzeptanz dieser ist die Beauftragung durch Baldur Power für Rechtsgeschäfte jeder Art gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

  4. Bei Verstoß des Kunden oder seiner Dienstleister gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200.000,00 an Baldur Power zu zahlen.

XIV. Geistiges Eigentum

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Bei Verletzung dieser Schutzrechte verweisen wir auch in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung unserer aktuellen Datenschutzvereinbarungen. Bei Verstoß der Datenschutzvereinbarung ist Baldur Power ebenfalls berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200.000,00 gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

  2. Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Baldur Power gegenüber dem Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie Designrechte, sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt Baldur Power zu.

  3. Sämtliche Schutz- und Nutzungsrechte sind nicht an den Kunden übertragbar, sondern sind von Baldur Power genehmigungsbedürftig und schriftlich vorab einzuholen.

  4. Werden Gegenstände o.ä. nach vom Kunden zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Anweisungen gefertigt, ist dieser allein dafür verantwortlich, dass damit keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

  5. Wegen Schutzrechtsverletzungen, die auf der Beachtung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen oder dessen Anweisungen beruhen, ist die Geltendmachung von Rechten gegenüber Baldur Power ausgeschlossen.

  6. Wird Baldur Power aufgrund einer derartigen Schutzpflichtverletzung von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Kunde in vollem Umfang für etwaige Ansprüchen daraus vollumfänglich.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen aller Verträge und dieser AGB Vorschriften von Baldur Power bedürfen der Textform.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist nach unserer Wahl Hamburg, es gilt Deutsches Recht, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes in Textform vereinbart.

  3. Auf das Vertragsverhältnis, auch für Leistungen außerhalb Deutschlands, findet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkomments der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  5. Im Falle von etwaigen Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einzelaufträgen mit den jeweiligen Anlagen gehen die Regelungen der Einzelaufträge vor. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Vertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten.
Urheberrecht-Copyright:
© Alleiniger Urheber dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Baldur Power GmbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Bei Vervielfältigung oder Nutzung oder Weitergabe zur Nutzung droht eine Vertragsstrafe der hierin genannten Höhe.